Fortbildungspflicht

Seit vielen Jahren besteht für Ärzte und Zahnärzte eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die Qualität der Behandlung durch gezielte Schulungsmaßnahmen der Praxisinhaber und des Personals immer auf dem aktuellen Stand ist. Dies kommt dann natürlich den Patienten zugute.

 

Seit Jahren wähle ich daher die Fortbildungen danach aus, welche Referenten und Themen mir den maximalen Nutzen für die tägliche Behandlung meiner Patienten bringt, und nicht danach, welche Themen gerade in Mode sind oder was die Industrie versucht zu vermarkten.

 

Mein Lehrmeister Professor Gutowski, bei dem ich eine umfangreiche Fortbildungsreihe absolviert habe, hat diesen Sachverhalt einmal mit einer sehr schönen Metapher umschrieben:

 

"Die meisten Zahnärzte wollen immer wissen, wie man das Stück vom letzten Biwak bis zum Gipfel des Mount Everest schafft, dabei fallen sie schon tot um, wenn sie in Katmandu aus dem Zug steigen!"

 

Dem ist nichts hinzuzufügen!